Ab 2008 sind kleine Holzfeuerungen mit einer Leistung bis 70 kw kontrollpflichtig. Werden Holzfeuerungen dazu missbraucht, Kehricht oder Altholz zu entsorgen, entweichen grosse Mengen mit giftiger Substanzen. Wie das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) schätzt, verbrennen Haushalte in der Schweiz jedes Jahr 30000 bis 60000 Tonnen Müll. Diese Entsorgung ist nicht nur verboten, sie ist auch gesundheitsschädigend. Die Privathaushalte produzieren damit mehr als doppelt soviel Dioxin wie alle KVAs in der Schweiz zusammen. Ironie des Schickals: Das hochgiftige Seveso-Gift Dioxin setzt sich meist in der näheren Umgebung wieder ab. Somit vergiften die Abfallsünder sich selber sowie die unmitelbaren Nachbarn. Über den eigenen Biosalat oder die Erdbeeren gelangt das Gift wieder auf den Teller. Erkrankungen der Atemwege oder Hautschädigungen sind mögliche direkte folgen der Giftfracht. Die längerfristige Auswirkung einer erhöten Dioxinbelastung ist Krebs.
In Zusammenarbeit mit den Kaminfegern versuchen daher die Zentralschweizer Kantone diesem Umstand Rechnung zu tragen und die Inhaber von Holzfeuerungen vermehrt über den korrekten Betrieb aufzuklären. Auch wir haben uns seit dem Frühjahr 2008 dieser heiklen Arbeit angenommen. Gut zwei Jahre später dürfen wir feststellen, dass die Sensibilität bei den Betreibern von Holzfeuerungen erheblich gesteigert worden ist.
Infoblätter zur Holzfeuerungskontrolle Zentralschweiz
- Ablaufschema Holzfeuerungskontrolle Innerschweiz
- Merkblatt "Kontrolle von kleinen Holzfeuerungen"
- Faktenblatt Feinstaub PM10
- Richtig anfeuern: Holzfeuerungen mit oberem Abbrand
- Richtig anfeuern: Holzfeuerungen mit unterem Abbrand